Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die hier angegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbedingungen für alle zu schließenden Rechtsgeschäfte zwischen Edelmetallhandel Grünwald und dem Verkäufer in ihrer zum Zeitpunkt des Verkaufes gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Verkäufers bleiben solange unwirksam, bis Edelmetallhandel Grünwald ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmt. Voraussetzung für das Zustandekommen einer vertraglichen Übereinkunft ist die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit und Volljährigkeit des Vertragspartners.

§ 2 Zusendung

Alle Zusendungen bzw. Übermittlungen von Edelmetallen aller Art, Münzen, Uhren, Schmuck und anderen Wertgegenständen geschehen ausschließlich auf Kosten und Risiko des Verkäufers. Jeder Zusendung muss das Begleitschreiben beigefügt sein, das vom Verkäufer ausgefüllt und unterschrieben ist. Das Begleitschreiben kann sowohl heruntergeladen und ausgedruckt, als auch auf dem Postweg beantragt werden. In diesem Formular sind wahrheitsgemäße Angaben zu Name, Anschrift, Kontaktdaten, Art und Menge der Waren vom Verkäufer zu tätigen. Desweiteren versichert der Verkäufer, mittels einer Eigentumsbestätigung, dass die an Edelmetallhandel Grünwald übermittelten Waren bzw. Wertgegenstände dessen uneingeschränktes Eigentum sind, dessen alleiniger Verfügungsbefugnis unterliegen und aus keiner strafbaren Handlung stammen und weder übereignet sind oder einer Verpfändung unterliegen. Die durch Zusendung und persönlich vorgelegten Stücke werden von Edelmetallhandel Grünwald nach bestem Wissen und Gewissen überprüft.

§ 3 Preisangebot

Nach Begutachtung der uns zugesandten Gegenstände werden wir dem Verkäufer, bei Interesse an einem Ankauf, telefonisch, per E-Mail oder auf dem schriftlichen Wege ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Grundlage der Bewertung sind unsere Ankaufspreise zum Zeitpunkt der Auswertung der angebotenen Gegenstände. Die Auswertung erfolgt innerhalb von 48 Stunden nach Eingang in unseren Geschäftsräumen. Sofern der Verkäufer dem Angebot nicht zustimmt, erfolgt eine kostenlose Rücksendung (innerhalb Deutschlands) an die vom Verkäufer genannte Anschrift. Sollte keine Angebotsabgabe möglich sein, da die Sendung beispielsweise keine Edelmetalle enthält, senden wir den Gegenstand gegen eine Rücksendegebühr von 10,- Euro an die vom Verkäufer genannte Anschrift zurück. Sofern einzelne Teile nicht angekauft werden können, da diese beispielsweise keine Edelmetalle enthalten, erfolgt auf Verlangen des Verkäufers ein Rückversand gegen eine Rücksendegebühr von 10,- Euro an die vom Verkäufer genannte Anschrift. . In dieser Gebühr ist das Verpackungsmaterial und die Rückführungskosten (Postdienstleiter) enthalten. Dieser Betrag wird mit dem Ankaufpreis der Angekauften Materialien verrechnet oder der Verkäufer hat den Betrag für die Rückführung zu Überweisen wenn keine Verrechnung möglich ist. Sofern keine Rücksendung innerhalb von 14 Tagen verlangt wird, erfolgt eine kostenlose Entsorgung durch die Firma Edelmetallhandel Grünwald. Es besteht grundsätzlich keine Ankaufsverpflichtung.

§ 4 Begutachtung

Damit der Ankäufer (Edelmetallhandel Grünwald) eine schnelle Bearbeitung, bzw. Begutachtung der übersandten oder vorgelegten Gegenstände gewährleisten kann, gestattet der Verkäufer im Vorfeld die Begutachtung der übersandten oder vorgelegten Gegenstände. Der Ankäufer (Edelmetallhandel Grünwald) ist nicht verpflichtet sich vorher mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen, soweit abzusehen ist, dass die Gegenstände zwecks Ermittlung des reinen Gold, Silber bzw. Edelmetallwertes bei der Begutachtung teilweise oder vollständig zerstört werden könnten. Eine teilweise oder vollständige Zerstörung des Gegenstandes begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages oder auf Schadensersatz, wenn dies zur Begutachtung und Wertermittlung notwendig ist. Sollte es vorkommen, das sich unedle Metalle oder Fälschungen bei den übersandten Gegenstände befinden, kann der Ankäufer (Edelmetallhandel Grünwald) eine Rücksendungsgebühr in Höhe bis zu 10,- Euro vom Verkäufer verlangen. In dieser Gebühr ist das Verpackungsmaterial und die Rückführungskosten (Postdienstleiter) enthalten. Dieser Betrag wird mit dem Ankaufpreis der Angekauften Materialien verrechnet oder der Verkäufer hat den Betrag für die Rückführung zu Überweisen wenn keine Verrechnung möglich ist.

§ 5 Ankauf und Kaufpreiszahlung

Die Übersendung der Waren durch den Verkäufer stellt eine Aufforderung an Edelmetallhandel Grünwald dar ein Kaufangebot abzugeben. Nach ausführlicher Prüfung und Begutachtung der Ware unterbreitet Edelmetallhandel Grünwald dem Verkäufer im Falle eines Kaufinteresses ein Angebot. Das Zustandekommen des Kaufvertrages erfolgt durch die Annahme des Verkäufers und nur mit einer unterschriebenen Erklärung, dass alle Gegenstände ausnahmslos frei von Rechten Dritter sind, dass es sich um sein uneingeschränktes Eigentum handelt, über das der Verkäufer volle Verfügungsberechtigung hat und die Gegenstände nicht aus einer strafbaren Handlung stammen. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach dem Zustandekommen des Kaufvertrages an die in der Eigentumsbestätigung genannte Person durch Banküberweisung ausgezahlt. Eine persönliche Vorlage der zu verkaufenden Gegenstände ermöglicht auch eine Barzahlung. Handelt es sich bei dem Verkäufer um einen Unternehmer gemäß § 14 BGB, muss dies gesondert angezeigt werden. Nichtbeachtung kann zur Nichtigkeit des Kaufvertrages führen. Nach Angebotsannahme verpflichtet sich der gewerbliche Verkäufer dem Käufer eine dem aktuellen Recht entsprechende Rechnung zusenden. Die Bezahlung der Rechnung wird unverzüglich nach Eingang vorgenommen.

§ 6 Mängel

Eventuelle Beschädigungen zugesandter Gegenstände, welche auf dem Transportweg entstanden sind, werden dem Verkäufer unverzüglich nach Kenntnisnahme mitgeteilt, so dass eine entsprechende Schadensmeldung seitens des Verkäufers beim dafür verantwortlichen Logistikunternehmen durchgeführt werden kann. Der Verkäufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die beanstandete Sendung vom verantwortlichen Logistikunternehmen unverzüglich bei Edelmetallhandel Grünwald begutachtet und abgeholt wird. Sollten dadurch Kosten entstehen erklärt der Verkäufer die Übernahme dieser Kosten. Sollte vom Verkäufer versehentlich weniger als auf dem Begleitschreiben angegeben, beziehungsweise vom Begleitschreiben abweichende Gegenstände übersandt werden, wird ihm dieses durch uns mitgeteilt. Wir behalten uns das Recht vor, bei groben Abweichungen die Gegenstände an den Verkäufer zurückzusenden.

§ 7 Rücksendung

Bei der ordnungsgemäßen Rücksendung geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung auf den Verkäufer über, sobald die Gegenstände an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Institution übergeben worden ist, spätestens jedoch beim Verlassen unseres Unternehmens. Der Empfänger/Verkäufer ist verpflichtet, die Rücksendung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Entgegennahme beziehungsweise Erhalt der Rücksendung auf Vollständigkeit und Beschädigung der Verpackung zu überprüfen. Beanstandungen sind der Firma Edelmetallhandel Grünwald, Rheinstr. 67, D, 65185 Wiesbaden innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Entgegennahme beziehungsweise Erhalt der Rücksendung mitzuteilen. Der Verkäufer der Rücksendung ist verpflichtet, die zurückgesandten Gegenstände innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Entgegennahme beziehungsweise Erhalt der Rücksendung zu untersuchen und erkennbare Mängel oder Beanstandungen hinsichtlich Menge, Gewicht oder Stückzahl innerhalb dieser Frist anzuzeigen. Kommt der Verkäufer dieser Verpflichtung nicht nach oder versäumt er die Frist, gilt die Rücksendung als genehmigt.

§ 8 Datenschutz

Die Firma Edelmetallhandel Grünwald erklärt hiermit sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse zu beachten. Personenbezogen erhobene Daten werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich nur zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung des Auftrages verwendet. Darüber hinaus erklärt sich die Firma Edelmetallhandel Grünwald, personenbezogene Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die Daten zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung des Auftrages benötigen, wie zum Beispiel Transport und Versandunternehmen.

§ 9 Eigentumsübertragung

Das Eigentum der angekauften Gegenstände geht nach geltendem Recht mit Zahlung des Kaufpreises auf Edelmetallhandel Grünwald über.

§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das deutsche Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort für Kaufleute ist Wiesbaden.

§ 11 Schlussbestimmung/Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht.